moment, a1 kann doch net einfach den vertrag ändern, das geht rein rechtlich gar net ...
entweder der alte tarif zählt oder der vertrag kann gekündigt werden, die erhöhung kommt rechtlich auf jeden fall net durch
edit: konsumentenschutz
moment, a1 kann doch net einfach den vertrag ändern, das geht rein rechtlich gar net ...
entweder der alte tarif zählt oder der vertrag kann gekündigt werden, die erhöhung kommt rechtlich auf jeden fall net durch
edit: konsumentenschutz
Johannes, das bet ich ja schon wochenlang runter das man den dann kündigen kann. Allerdings sagen die wenn du erst ein neues handy oder so bekommen hast kannst ihn ned kündigen.. Mehr weiß ich auch ned, da ich kein a1 hab und das daher ned so weiterverfolg.
warum solltest auch kündigen dürfen?
u das die alten verträge los haben wollen, das ist eh klar
Wennst da a neues Handy nimmst unterschreibst gleich wieder den neuen vertrag (weils um 24 Monate verlängerst...) daher fällst da nicht mehr rein..
hab gestern meine online rechnung gecheckt da steht das doch wirklich drauf! werd dort am we glei hinschreibn damit das ja erledigt is!!!
sonst bin i glei grantig! kann i das per mail a mochn oda is per post bessa?
Muss schriftlich sein!
... Gesendet vom Motorola Defy....
mail is ja auch schriftlich...
hab in brief scho gschriebn und hau eam nau heut ins postkastl...erledigt is erledigt
i hoff tel.nummer + name reicht denen...
so hab im a1 forum nachgelesen...das kann per mail (service@a1.net; muss der brief eingescannt + angehängt werdn...bzgl unterschrift), fax (0800 664 601) oder per post (A1 Telekom Austria AG, Obere Donaustraße 29, 1020 Wien) erfolge
ich hab meines jetzt per mail weggeschickt somit is erledigt
A1 hat die Handyrechnung erlassen.
den vertrag kann man doch kündigen, egal welche frist a1 festlegt, dafür gibt es ein sonderkündigungsrecht
tkg 2003 § 25 - abs 3
Sag ich ja seit dem ersten Post Das Problem ist nur das sich viele Telkom Mitarbeiter blödstellen oder wirklich nix wissen, und irgendwie bist dann doch gebunden wennst a neues handy bekommen hast.
glaubst das mittlere management unterrichtet die diversen hotline derartigen ausstiegsklauseln ...? wär ja nicht gut für's geschäft
ZitatAlles anzeigenA1 erhöht das monatliche Grundentgelt für Bestandskunden um 2,75 Euro – Was kann man tun?
Share270
63 Kommentare 29. März 2011
Update, 29.03.2011:
Hier nochmal zur Erinnerung: Noch bis zum 04.04.2011 habt ihr die Möglichkeit den neuen Bestimmungen von A1 zu widersprechen (gilt für Verträge die nach dem 02.09.2009 abgeschlossen wurden) oder außerordentlich zu kündigen (gilt für Verträge die vor dem 02.09.2009 abgeschlossen wurden). Wer nicht unternimmt, zahlt künftig 2,75€ mehr im Monat.
Ursprünglicher Artikel vom 04.02.2011:
Kein Schnäppchen, dafür aber eine wichtige Information für alle A1-Kunden (von denen es bekanntlich nicht wenige gibt). Da ihr selber aktiv werden müsst, bitte ich euch den Beitrag genau durchzulesen.
Wie man auf derStandard.at und vielen anderen Medien lesen kann, hat A1 die AGBs geändert und erhöht am 4. April 2011 die monatliche Grundgebühr für Bestandskunden. Der Grund ist die neue Regelung der RTR (Regulierunsbehörde), dass die 05-Sonderrufnummer (werden von Banken, Arbeiterkammern, Stadtwerke, Versicherungen oder der Post verwendet) in Flatrate-Tarife integriert werden müssen.
A1 hebt die Grundgebühr für Bestandskunden um 2,75€ an
A1 erhöht in diesem Zusammenhang das monatliche Entgelt bei allen Mobilfunktarifen (nicht bei Tarifen für mobiles Breitband) um 2,75€. Dafür bekommt der Kunde 1.000 zusätzliche Gesprächsminuten zu 05-Nummern. Laut derStandard hat der Kunde dabei keine Wahl dieser Erhöhung zu entgehen, wodurch eine außerordentliche Kündigung ohne zusätzliche Kosten möglich wird. In der Kundmachung von A1 steht aber, dass man den neuen AGBs widersprechen kann und so der alte Vertrag unverändert weiterläuft.
Auf der A1 Homepage kann man folgende Kundmachung lesen:
[INDENT]Mit 04.04.2011 ändern wir unsere Entgeltbestimmungen. Das zusätzliche monatliche Grundentgelt beträgt € 2,75.
Nähere Informationen z.B. ob Ihnen ein Widerspruchsrecht oder das Recht auf außerordentliche Kündigung zukommt, entnehmen Sie bitte Ihrem persönlichen Rechnungsaufdruck.
Sie können Ihren A1 Vertrag bis 04.04.2011, je nach Information auf Ihrer Rechnung entweder schriftlich außerordentlich kündigen oder den Änderungen schriftlich widersprechen.
Im Falle eines Widerspruches, läuft Ihr A1 Vertrag unverändert weiter.
Bitte beachten Sie: wenn Sie Ihren Vertrag ab dem 02.06.2009 abgeschlossen oder ab dem 02.06.2009 Ihre Vertragsbindung verlängert haben (z.B. My Next) können Sie den Änderungen bis 04.04.2011 nur widersprechen.
[/INDENT] Betreffen mich die neuen AGB?
Laut Medienberichten soll die neue Regelung alle Privatanwender mit einem Sprachtarif betreffen. Gewissheit bekommt ihr, wenn ihr kurz eure Rechnung checkt und dort diesen Vermerk findet:
[INDENT]A1 Telekom Austria informiert:
Mit 04.04.2011 ändern wir unsere Entgeltbestimmungen.
NEU: Zusätzliches monatliches Grundentgelt 2,75 Euro.
Dafür telefonieren Sie in Zukunft 1.000 Minuten gratis zu privaten Netzen (05)
Private Netze haben z.B. Banken, Versicherungen oder Behörden – längere Wartezeiten sind hier keine Seltenheit.
Anrufe zu 05er-Nummern sind für Sie dann gratis und Sie brauchen sich auch bei längeren Gesprächen keine Gedanken zu machen.
[/INDENT] Außerordentliche Kündigung
Interessant ist die Aussage, dass nur Kunden mit einem Vertrag vor dem 02.06.2009 außerordentliche kündigen und Kunden mit neuerem Vertrag nur den AGB aktiv widersprechen können. Ob das wirklich rechtens ist, müsste wohl vor Gericht mit A1 geklärt werden. Laut RTR-Jurist, könnte das Urteil jedoch zugunsten A1 ausfallen, da bereits vertraglich vereinbart ist, dass man die Preiserhöhung akzeptieren oder ablehnen kann (Quelle).
Grundlegend kann jeder Kunde bei einer Verschlechterung der AGBs ohne Widerspruchsmöglichkeit außerordentlich kündigen. Laut §25 des Telekommunikationsgesetzes dürfen dem Kunden dabei keine Kosten enstehen. Handys die man bei einer Vertragsanmeldung bekommen hat müssen auch nicht zurückgegeben werden. Solltet ihr außerordentlich kündigen wollen, dann gebt bei eurer Kündigung folgenden Punkt mit an:
[INDENT]Telekommunikationsgesetz §25 (Punkt 3) – siehe http://www.preisjaeger.at/weiterleitung/…003_p25/22463/1
(3) Der wesentliche Inhalt der nicht ausschließlich begünstigenden Änderungen ist dem Teilnehmer mindestens ein Monat vor In-Kraft-Treten der Änderung in geeigneter Form, etwa durch Aufdruck auf einer periodisch erstellten Rechnung, mitzuteilen. Gleichzeitig ist der Teilnehmer auf den Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Änderungen hinzuweisen sowie darauf, dass er berechtigt ist, den Vertrag bis zu diesem Zeitpunkt kostenlos zu kündigen. Der Volltext der Änderungen ist den Teilnehmern auf deren Verlangen zuzusenden.
[/INDENT] Was kann man nun tun?
Es gibt 3 Möglichkeiten:
- Ihr macht nichts und stimmt so automatisch den neuen AGB zu und zahlt 2,75€ mehr im Monat, bekommt dafür aber 1.000 Freiminuten zu 05-Nummern.
- Ihr widersprecht via Fax oder Brief den neuen AGB und nutzt euren Vertrag wie bisher.
- Ihr kündigt außerordentlich per Brief oder Fax, vorausgesetzt du hast den Vertrag bei A1 schon länger als 02.06.2009.